Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat in einem heute (08.11.2017) veröffentlichten Beschluss ein drittes Geschlecht für den Eintrag im Geburtenregister gefordert. Dazu erklärt die Saarbrücker SPD-Bundestagsabgeordnete Josephine Ortleb:

„Ich schließe mich der Forderung des Bundesverfassungsgerichts klar an. Menschen, deren Geschlecht weder männlich noch weiblich ist, wird damit ermöglicht ihre geschlechtliche Identität „positiv“ eintragen zu lassen. Die Karlsruher Richter setzen damit ein wichtiges Zeichen. Für Menschen, die sich weder als männlich noch als weiblich wahrnehmen, hält die bürokratische Ordnung bislang nur eine Leerstelle bereit. Das kann sich jetzt endlich ändern. Schon die Abstimmung zur „Ehe für Alle“ hat gezeigt, wer in diesem Land für eine fortschrittliche Politik steht. Nun haben wir zum zweiten Mal in kurzer Zeit die Chance zu beweisen, dass Menschen in Deutschland selbstbestimmt leben können. Die Politik muss auch in diesem Punkt die Realität in der Gesellschaft anerkennen. Die zukünftige Regierung muss hier zügig eine Neuregelung und somit endlich Klarheit für die Betroffenen schaffen.“